1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer mündlich
oder schriftlich bestellt und zugesagt wurde, oder falls aus
Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast wie Hotel zur Erfüllung des
Vertrages in vollem Umfang zum vereinbarten Termin und für die Dauer
des Vertrages.
3. Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen hat der Gast
den vereinbarten bzw. ausgehängten Preis zu bezahlen. Dabei werden für
die vom Hotel ersparten Aufwendungen gem. der Erfahrung des DEHOGA 20%
des Zimmerpreises in Abzug gebracht. Dem Hotel steht der Nachweis eines
höheren Schadens, dem Gast der Nachweis eines wesentlich geringeren
Schadens offen.
5. Zimmerstornierungen sind bei Einzelbuchungen bis vier Wochen vor
Anreise, bei Gruppenbuchungen bis drei Monate vor Anreise kostenfrei
möglich. Eine spätere Stornierung ist nur nach Absprache möglich. In
jedem Fall wird sich das Hotel bemühen, nicht in Anspruch genommene
Zimmer anderweitig zu vermieten. Der hierbei anderweitig erzielte Erlös
wird auf den Erfüllungsanspruch des Hotels angerechnet.
6. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Attendorn/Olpe.
Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG
Burg Schnellenberg
Schnellenberg 1
57439 Attendorn
Telefon (0 27 22) 69 40
Telefax (0 27 22) 69 41 69